Leistungen

Alle die hier aufgeführten Leistungen sind für Sie kostenlos!

Individuelle häusliche Schulungen

Individuelle Schulungen in der häuslichen Umgebung bieten die Möglichkeiten bei Ihnen im gewohntem Umfeld alles zum Thema Pflege zu erfahren, dies ist auch ohne bestehende Pflegebedürftigkeit möglich

  • Wie kann ich die vorhandenen Ressourcen nutzen
    •   Wie setze ich meine Hilfsmittel korrekt ein und welche könnte ich sinnvoll einsetzen
    •   Was kann ich in meiner häuslichen Umgebung ändern um die Pflege zu erleichtern
    •   Welche Risiken kann man vielleicht noch vermeiden
  • Wie führe ich pflegerische Tätigkeiten korrekt durch
    •   Welche Leistungen können in meiner Situation zur Entlastung beitragen

Überleitungspflege

Was tun nach Krankenhaus- oder Heimaufenthalt?

Überleitungspflege beginnt im Krankenhaus

Häufig steht man vor der Frage, wie soll es jetzt zu Hause weiter gehen?

Durch die Möglichkeit der Überleitungspflege und der Pflegeberatung kann hier direkt Hilfe und Unterstützung angeboten werden.

Die Überleitung kann von dem Pflegebedürftigen und der Pflegeperson angefordert werden, unabhängig davon in welcher Einrichtung der Betreffende liegt oder auch, wenn die Entlassung aus dem Heim, z.B. einer Kurzzeitpflege bevorsteht.

Inhalte der Überleitungspflege

– Erfassung der Pflegesituation in Absprache mit dem Klinikpersonal
– Beratung und Hilfe während des laufenden Antragsverfahren
– Wohnraum- und Hilfsmittelberatung
– Hilfe beim Besorgen von Hilfsmitteln
– Schulung und Beratung der Pflegeperson
– Pflegeübernahme am Entlassungstag

Orientierungskurse

Der Orientierungskurs bietet Tipps und Infos zur Pflege von Angehörigen:

•    Wie kann ich Beruf und Pflege miteinander vereinbaren?
•    Wie kann die Pflege finanziert werden? Was leistet die Pflegeversicherung?
•    Wie sehen meine eigenen Belastungen aus? Welche Entlastungsmöglichkeiten gibt es?
•    Was kann ich konkret tun? Welche kleinen und großen Lösungen gibt es?
•    Welche Hilfsmittel gibt es und wie bekomme ich sie?
•    Wie werden ggf. Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit gefördert?
•    Wo finde ich Rat und Unterstützung?

Diese Veranstaltungen geben Antworten auf diese und Ihre persönlichen Fragen, stellt Hilfs- und Betreuungsmöglichkeiten vor und zeigt an praktischen Beispielen konkrete Lösungsmöglichkeiten für den Pflegealltag auf.

Orientierungskurse bieten wir z.B. im Rahmen ihrer Treffen von Selbsthilfegruppen, Vereinen, Ehrenamtstreffen oder auch dem klassischen Seniorennachmittag an.

Beratungsgespräche nach §37 Abs. 3

Wenn sich Pflegebedürftige durch Angehörige oder Freunde in der eigenen häuslichen Umgebung pflegen lassen, dann können Sie dafür von der Pflegekasse Pflegegeld erhalten (§ 45a SGB XI). Damit in solchen Situationen trotzdem eine Qualitätssicherung stattfindet und der pflegende Angehörige nicht allein gelassen wird, findet in wiederkehrenden Intervallen ein obligatorischer Besuch durch eine dafür zugelassene Pflegefachkraft statt.

Häufigkeit der Beratungsbesuche nach 37 Abs.3

  • bei Pflegegrad II und IIII:     mindestens 1 x halbjährlich
  • bei Pflegegrad IV und V:    mindestens 1 x vierteljährlich

Ohne Inanspruchnahme dieser Beratungsgespräche sieht der Gesetzgeber eine Kürzung oder ein Einbehalten der Geldleistung vor!

Auch bei einer Kombinationsleitung (das heißt sie nehmen Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch) und bei Pflegegrad I ist diese Beratung möglich.